Im Rahmen einer Mitgliedschaft erbringen wir folgende Leistungen:

Wir helfen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unterhaltsempfängern, Arbeitslosen bei der

- EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG;
 

wenn ausschließlich:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten) vorliegen
  • auch bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 9.000 € / 18.000 € (Alleinstehende / Verheiratete) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen

In diesem Rahmen leisten wir auch Hilfe bei:

  • Kindergeldsachen im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für selbstgenutztes und vermietetes Wohneigentum (§§ 3 und 4 InvZulG 1999)
  • Lohnsteuersachen (Anträge auf Lohnsteuerermäßigung)
  • Anträgen auf Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bzw. Steueranrechnung
  • im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersversorung (Riester-Rente)

Einreichung der Erklärungen und/oder Anträge, einschließlich Übersendung aller Unterlagen und Bearbeitung aller Rückfragen. Prüfung der Bescheide, gegebenenfalls Einspruchseinlegung und Vertretung vor allen Finanzgerichten.


Außer einem jährlichen Mitgliedsbeitrag gemäß der Satzung werden keine Beträge erhoben.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie unter Beratungsstellen.