Jahres-Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2002

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach dem Gesamtbetrag des Bruttojahreseinkommen des Mitglieds einschließlich Lohnersatzleistungen im weiteren Sinne und dergleichen, im Falle der Zusammenveranlagung auch der des Ehegatten, aus sämtlichen Einkunftsarten, vor Abzug irgendwelcher Freibeträge und vor Berücksichtigung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung.

Bruttojahreseinkommen

Beitragsklasse

Nettojahresbeitrag

Bruttojahresbeitrag

von

bis

 

 

incl. 16% Mwst

EURO

EURO

 

EURO

EURO

 

10.000

A

30,00

34,80

10.001

20.000

B

60,00

69,60

20.001

30.000

C

90,00

104,40

30.001

40.000

D

120,00

139,20

40.001

50.000

E

150,00

174,00

50.001

60.000

F

180,00

208,80

60.001

70.000

G

210,00

243,60

70.001

80.000

H

240,00

278,40

80.001

90.000

I

270,00

313,20

90.001

100.000

J

300,00

348,00

über

100.000

K

330,00

382,80

Bei Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 16 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeiträge entsprechend.